Überblick

Versicherungs­schutz für Mensch und Tier

Tiere sind etwas Wunderbares. Gleichzeitig bringen sie für jeden Tier­haltenden viel Verantwortung mit sich. Als Tier­halterin und Tier­halter haften Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Was viele nicht wissen: Im Schadens­fall gilt die Haftung unbegrenzt und in voller Höhe. Eine Haftpflicht für Ihren Vier­beiner verringert die finanziellen Folgen, wenn es zu einem Schaden kommt.

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Versicherungssumme

Sie können zwischen 5, 10 oder 50 Millionen Euro wählen, um Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen gut abzudecken.

Versicherungsschutz

Ideal abgesichert auch auf Reisen: Versicherungs­schutz gilt weltweit.

Versicherungsumfang

Alle Tier­haltende sind automatisch mitversichert. Der Schutz gilt darüber hinaus für jeden, der mit Ihrem Tier spazieren geht oder auf Ihrem Pferd reitet.

Hund im Garten

Haftpflicht für Hunde: 
In Niedersachsen Pflicht

In Niedersachsen sind Sie als Hunde­halterin oder Hunde­halter gesetzlich dazu verpflichtet, für Ihren Hund eine Haft­pflicht­versicherung abzuschließen. Wer keine Versicherung hat, muss mit Geld­bußen von bis zu 10.000 Euro rechnen. Neben der gedruckten Service­karte erhalten Sie die digitale Hunde-Card. So haben Sie den Versicherungs-Nachweis für Ihren Hund stets auf dem Mobiltelefon dabei – etwa bei Kontrollen durch die Polizei oder das Ordnungs­amt.

Frau und ein Pferd

Haftpflicht für Pferde:
Schutz für Halter und Pferd

Pferde sind kraftvolle, schöne Tiere. Mit ihrer Kraft können sie aber auch große Schäden verursachen. Verletzt Ihr Pferd eine Person oder beschädigt fremdes Eigentum, haften Sie als Besitzerin oder Besitzer – und das unbegrenzt und in voller Höhe. Umfassende Leistungen in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung grenzen das finanzielle Risiko ein.

Hunde

Die Hunde­halter­haft­pflicht der VGH

Hundehalterinnen oder Hundehalter haften für ihren Vier­beiner – und das in unbegrenzter Höhe. Verursacht Ihr Hund einen Schaden, müssen Sie zahlen. Die Hunde­-Haft­pflicht bewahrt Sie vor den Kosten, die durch solche Schadens­fälle entstehen.

Günstige Versicherung bei hohen Deckungs­summen von 5, 10 oder 50 Millionen Euro bei Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen.

Die Hunde­versicherung gilt auch bei vorüber­gehendem Auslands­aufenthalt, solange der Hauptwohnsitz in Deutschland ist. Innerhalb von Europa gilt die Versicherung unbegrenzt, weltweit bis zu fünf Jahren.

Auch bei Miet­sach­schäden greift die Hunde­haft­pflicht der VGH. Der Schutz gilt für Wohn­räume, sonstige privat gemietete Räume und privat gemietete oder geliehene Sachen.

Hunde­halter­haftpflicht: Pflicht in Niedersachsen

Für Ihren Hund müssen Sie in Nieder­sachsen eine Hunde­halter­-Haft­pflicht­versicherung abschließen. Die Versicherung ist für Sie als Hunde­halterin oder Hunde­halter gesetzlich verpflichtend. Darüber hinaus ist der Versicherungs-Schutz sinnvoll, da teure Schäden schnell entstehen können.
Die günstige Versicherung der VGH enthält umfassende Leistungen. So können Sie sich im Schadens­fall darauf verlassen, dass die Hunde­halter­haftpflicht die finanziellen Folgen abdeckt. Verursacht Ihr Hund einen Schaden, steht die VGH Ihnen zur Seite: Die VGH prüft für Sie, ob und welcher Höhe Sie für einen Schaden haften. Falls Ansprüche bestehen, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Schaden. Unberechtigte Ansprüche wehrt die VGH für Sie ab – sogar vor Gericht. Mit der Hunde­versicherung sind Sie also bestens gerüstet.

Beitrag pro Monat

ab 4,36 Euro*

Versicherungssumme pauschal für Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen.5, 10 oder 50 Millionen Euro
Prüfung der Haft­pflicht­frage, Abwehr unberechtigter Ansprüche, Frei­stellung von berechtigten Schaden­ersatz­-Verpflichtungen

Forderungs­-Ausfall­deckung: Schützt Sie, wenn Ihnen ein fremder Hund einen Schaden zufügt und dessen Halterin oder Halter nicht dafür aufkommen kann

Privat gemietete, geliehene Sachen, inklusive Schäden an Tier­transportern oder Tier­transport­anhängern
Miet­sach­schäden an zu privaten Zwecken gemieteten Wohn­räumen, zum Beispiel vom Vermietenden eingebrachtes Laminat
Einrichtungs­gegenstände in Ferien­unterkünften
Führen ohne Leine, soweit gesetzliche beziehungsweise länder­spezifische Bestimmungen eingehalten werden
Rettungskosten und Bergungskosten25.000 Euro
Einsatz als Therapiehund, Assistenzhund, Rettungshund oder Suchhund
Teilnahme an Hunde­schule und Hundesport
Schäden durch tierische Ausscheidungen
Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt
Schäden an Figuranten wie Schein­verbrecher im Rahmen der Hunde­ausbildung
Welpen der im Versicherungs­schein genannten Hunde
bis zum Ende des sechsten Lebensmonats

Vorübergehende Auslands­aufenthalte mit Haupt­wohnsitz in Deutschland

in Europa

außerhalb von Europa

Sowie Kautionsleistungen im Ausland

 

Fünf Jahre

150.000 Euro

* Der angezeigte Preis wurde auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
Versicherungs­beginn: morgen; Zahlweise: monatlich; Dauer: 3 Jahre Vertrags­laufzeit; Versicherungs­summe 5.000.000 Euro pauschal für Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen; Selbst­behalt: 250 Euro
Der Preis ist daher als unverbindliches Beispiel zu verstehen.

Pferde

Pferde-Haftpflicht: günstiger Tarif für Pferdehalter der VGH

Pferde sind kraftvolle und wunderschöne Tiere – aber auch schreckhaft und unberechenbar. Verletzt Ihr Pferd jemanden, können durch Personen­schäden schnell hohe Kosten entstehen. Die Pferde­-Haft­pflicht­versicherung greift bei Schäden, die Ihr versichertes Pferd verursacht.

Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen sind mit einer Versicherungs­summe von 5, 10 oder 50 Millionen Euro abgedeckt.

Die Versicherung enthält Leistungen für Flur­schäden, Miet­sach­schäden an Immobilien, Pferde­anhängern und Reit­utensilien.

Ihr Pferd ist bei Reit­turnieren abgesichert. Fohlen und Jung­tiere sind bis zum dritten Lebens­jahr in der Versicherungs­police enthalten.

Pferdeversicherung: Schutz für Ross und Reiter

Die Versicherung beinhaltet umfassende Leistungen und verringert für Sie als Pferde­halterin oder Pferde­halter das finanzielle Risiko, falls ein Schaden eintritt.
Schließen Sie die Pferde-Haft­pflicht bei der VGH ab, erhalten Sie einen umfangreichen Versicherungs­schutz. Die Versicherung greift nicht nur bei Ihnen als Pferdehalterin oder Pferdehalter, sondern auch bei allen Reiterinnen und Reitern des Pferdes und Miet­tier­haltenden im Sinne einer Eigentümer­gemeinschaft.

Beitrag pro Monat

ab 6,78 Euro*

Versicherungs­summe pauschal für Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen5, 10 oder 50 Millionen Euro
Pferde­haltende und Gast­reitende sind automatisch versichert

Reitbeteiligung

Fohlen und Jungtierebis zum dritten Lebensjahr
Forderungs­ausfall­deckung: Schützt Sie, wenn Ihnen ein fremdes Pferd einen Schaden zufügt und dessen Halter nicht dafür aufkommen kann
Miet­sach­schäden an zum Beispiel Boxen, Reithallen und Zäunen
Mietsach­schäden an Pferdeanhänger
Mietsach­schäden an Reitutensilien
Teilnahme an Turnieren und Rennen
Vorübergehende Auslands­aufenthalte mit Haupt­wohnsitz in DeutschlandFünf Jahre

* Der angezeigte Preis wurde auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
Versicherungs­beginn: morgen; Zahlweise: jährlich; Dauer: 3 Jahre Vertrags­laufzeit; Versicherungs­summe 5.000.000 Euro pauschal für Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen; Selbst­behalt: 250 Euro
Der Preis ist daher als unverbindliches Beispiel zu verstehen
.

Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227.

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