Sie haben Ihr Haus oder Ihre Wohnung gefunden und mit viel Geld und Herzblut zu Ihrem Zuhause gemacht. Im Ernstfall sind Ihre vier Wände durch die Wohngebäudeversicherung der VGH vor Feuer, Leitungswasser, Rohrbruch, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Starkregen oder weitere Naturgefahren (Elementarschäden) geschützt. Mit zusätzlichen Bausteinen können Sie Ihren Versicherungsschutz darüber hinaus ganz individuell gestalten.
Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Ihr Versicherungsschutz beschränkt sich nicht nur auf Ihr Wohngebäude, sondern umfasst auch Grundstücksbestandteile und im Haus befindliches oder außen angebrachtes Zubehör wie zum Beispiel:
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen Ihrer Sparkasse.
Die Wohngebäudeversicherung schützt im Ernstfall Ihre wichtigste Geldanlage.
Eine ausführliche Leistungsübersicht zur VGH Wohngebäudeversicherung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen. Auf Wunsch können Sie Ihren Versicherungsschutz noch zusätzlich erweitern.
Auf Wunsch können Sie Ihren Versicherungsschutz noch zusätzlich erweitern.
An Ihrem Haus ist ein Schaden entstanden? Hier können Sie ihn bequem online melden. Je ausführlicher Ihre Angaben sind, desto schneller kann die VGH mit Ihnen Kontakt aufnehmen und sich um Ihr Anliegen kümmern.
Mit der Wohngebäudeversicherung bekommen Sie schon während der Bauzeit kostenfreien Versicherungsschutz gegen Feuerschäden bis zu 24 Monate. Sobald das Gebäude fachgerecht geschlossen ist, ist es auch gegen Sturm, Hagel und Starkregen versichert.
Sobald das Haus bezugsfertig ist, wird der komplette Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung wirksam.
Stellen Sie doch einfach mal Ihr Haus auf den Kopf. Das, was herausfällt, wie zum Beispiel Möbel, Kleidung, Lebensmittel, elektronische Geräte, Wertsachen, ist durch die Hausratversicherung geschützt.
Das Haus selbst und alles, was fest damit verbunden ist, wie zum Beispiel Dach und Wände, Vordächer und Markisen, sanitäre Installationen, Heizungs- und Satellitenanlagen, Türen und Fenster, sichert die Wohngebäudeversicherung. Mitversichert sind außerdem bauliche Grundstücksbestandteile wie Zäune, Hecken, Terrassen und so weiter.
Zur Wohnfläche zählt die Fläche aller Räume eines Gebäudes, einschließlich Hobbyräumen, Hauswirtschaftsräumen und eventuell vorhandenen Gewerbeflächen. Nicht berücksichtigen müssen Sie Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Gewerbezwecken genutzt werden beziehungsweise ausgebaut sind.
Wenn Sie an-, um- oder ausbauen, erhöht sich der Wert Ihres Hauses. Informieren Sie die VGH über die Art und den Umfang der geplanten Maßnahmen. Eine Beratung zur Anpassung Ihres Versicherungsschutzes ist wichtig. Dann sind Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite.
Ja, denn jeden Tag sterben Menschen an den Folgen eines Feuers. Dabei ist Rauch viel gefährlicher als Flammen. Er kommt schnell, breitet sich lautlos aus und macht Schlafende bewusstlos. Schon nach zwei Minuten kann er zu einer tödlichen Rauchvergiftung führen. Darum besteht auch in Niedersachsen die Rauchmelderpflicht. Rauchwarnmelder retten Leben – Ihr eigenes, das Ihrer Familie oder Ihrer Mieterinnen und Mieter.
Bei starken Regenfällen oder Hochwasser kann es passieren, dass die Kanalisation das Wasser nicht mehr aufnehmen kann. Ohne Rückstausicherung wird Abwasser in die Entwässerungsleitungen Ihres Hauses zurückgedrückt und tritt vornehmlich im Keller, zum Beispiel aus Duschen, Waschbecken oder Toiletten, wieder aus. Um zu vermeiden, dass das oft mit Fäkalien versetzte Abwasser gravierende Schäden anrichtet, haben die Kommunen und örtlichen Abwasserverbände die Rückstausicherung zur Pflicht erklärt. Durch den Einbau einer Hebeanlage oder durch Rückstauverschlüsse können Sie Ihr Haus vor solchen Schäden bewahren. Lassen Sie sich von Ihrer Kommune oder Ihrem Abwasserverband beraten, welche Rückstausicherung für Ihr Gebäude geeignet ist. Mit dem Einbau und der regelmäßigen Wartung haben Sie alle Vorschriften beachtet und sind auf der sicheren Seite.
Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227.
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