Hauptnavigation
KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich
Unsere BLZ & BIC
BLZ26750001
BICNOLADE21NOH
Überblick

Die VGH Rechts­schutz­versicherung für Firmen und Selbstständige

Unternehmen, Selbst­ständige oder freiberuf­lich Tätige müssen häufig für Ihr gutes Recht streiten. Betriebs­unfälle, Verkehrs­unfälle, Streit mit Mitarbei­tenden oder Behörden – all das endet oft vor Gericht. Dann ist ein kompetenter Rechts­beistand unverzichtbar. Zudem können Anwalts- und Gerichts­kosten teuer werden. Mit einer VGH Rechts­schutz­versicherung machen Ihnen Anwalts- und Gerichts­kosten keine Sorgen.

Online-Serviceleistungen

Nutzung von Service­leistungen ohne Abzug einer Selbst­beteiligung, zum Beispiel:

  • Online-Website-Check
  • Online-Vertrags-Check
  • Online-AGB-Check

Spezialisten am Telefon

Rechtsberatung von 8-22 Uhr durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für gewerbliche Fragen.

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Hier finden Sie die Vermittlerinformationen der Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn

Details

Produkte im Überblick


Umfangreicher Rechtsschutz mit nur einem Vertrag

Mit diesem Kombi­produkt sind Rechts­schutz­fälle im gewerb­lichen, privaten, beruflichen und Verkehrs-Bereich mit nur einem Vertrag abgesichert.

Die VGH leistet für Sie als Inhaberin bzw. Inhaber oder Führungskraft sowie für Ihre Lebens­partner/-in, für Ihre minder­jährigen und unver­heirateten voll­jährigen Kinder, bis diese selbst berufs­tätig werden, und für alle fest angestellten Mitarbei­tenden so­wie Zeit­arbeits­kräfte, Aushilfen und Auszubildende.

Die VGH sorgt für Ihr gutes Recht

  • wenn eine Angestellte oder ein Angestellter gegen die Kündigung des Arbeitsvertrags klagt,
  • wenn Sie erlittene Personen-, Sach- und Vermögensschäden geltend machen möchten oder
  • bei Streitigkeiten um erhobene Bußgelder.
Rechtsschutz für Ihre Firma

Mit dem VGH Gewerbe-Rechtsschutz sind Rechts­streitig­keiten abgedeckt, die unmittelbar mit Ihrem Gewerbe und der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammen­hängen.

Die VGH leistet für Sie als Versicherungs­nehmerin oder Versicherungs­nehmerin, für Ihre Mitarbeitenden und für Zeit­arbeits­kräfte, Aushilfen und Auszubildende.

Die VGH sorgt für Ihr gutes Recht

  • wenn Mitarbeitende gegen ihre Kündigung klagen,
  • wenn das Finanz­amt Ihre Gewerbe­steuer­erklärung nicht akzeptiert,
  • wenn man Ihnen vorwirft, gegen Sicherheits­vorschriften verstoßen zu haben, oder
  • wenn die Gewerbe­aufsicht ein Betriebs­verbot ausspricht.

Bei Bedarf können Sie Ihre fälligen unstreitigen Forderungen in die profes­sionellen Hände eines Forderungs­service geben.

Rechtsschutz bei Risiken im Straßenverkehr

Mit dem Verkehrs­rechts­schutz der VGH sind Rechts­streitig­keiten abgedeckt, die nach einem Verkehrs­unfall aufkommen oder aufgrund von Kauf-, Leasing- und Reparatur­verträgen entstehen.

Die VGH leistet für Sie als versicherte Person sowie für alle berechtigten Fahrende und berechtigten mitfahrenden Personen der versicherten Fahrzeuge.

Die VGH sorgt für Ihr gutes Recht

  • wenn eines Ihrer Firmen­fahr­zeuge bei einem Unfall beschädigt wurde,
  • wenn Sie einen Bußgeld­bescheid wegen zu schnellen Fahrens bekommen oder
  • wenn die Kfz-Steuer für Ihren Fuhr­park falsch berechnet wurde.
Privatrechtsschutz für Selbstständige

Mit dem Privat­rechts­schutz für Selbst­ständige sind Rechts­streitig­keiten abgedeckt, die im Privat­leben entstehen.

Die VGH leistet für Sie als versicherte Person, für Ihre Ehepartnerin oder Ehepartner bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner, für Ihre minder­jährigen und unver­heirateten voll­jährigen Kinder, bis diese selbst berufs­tätig werden, für Ihre im Haushalt lebenden Eltern und Groß­eltern sowie für sonstige Familien­angehörigen, die in Ihrem Haushalt leben. Außerdem besteht Versicherungs­schutz für vorübergehend in den Familien­verbund einge­gliederte Personen (zum Beispiel Au-pairs und Austausch­schüler).

Die VGH sorgt für Ihr gutes Recht

  • wenn Sie einen bestellten Arti­kel nicht erhalten haben,
  • wenn Sie Schmerzens­geld nach einem Rad- oder Fußgängerunfall geltend machen wollen oder
  • wenn Ihr Kind von einem Hund gebissen wurde und Sie gegen den Hundehaltenden Schadens­ersatz- und Schmerzens­geld geltend machen wollen.
Rechtsschutz für Geschäftsführung, Vorstandsmitglieder, Unternehmensleitung oder Aufsichtsratsmitglieder

Die Manager-Rechtsschutz der VGH umfasst folgende Bausteine:

  1. Straf-Rechtsschutz
  2. Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
  3. Vermögensschaden-Rechtsschutz

Wählen Sie aus diesen drei Bausteinen den für Sie optimalen Versicherungsschutz.

Die VGH sorgt für Ihr gutes Recht

  • wenn Ihnen als Geschäftsführung Ihr Anstellungs­vertrag gekündigt wird,
  • wenn Sie einen Schaden­ersatz­anspruch wegen eines Vermögens­schadens, zum Beispiel ein Frist­versäumnis für einen wichtigen Auftrag, abwehren müssen oder
  • wenn Sie sich in einem Straf­ver­fahren gegen verteidigen müssen.
Noch mehr Schutz

Ihr zusätzlicher Schutz zur VGH Rechts­schutz­versicherung

Immobilien- und Grundstücks-Rechtsschutz

Eine wichtige Ergänzung zu Ihrer VGH Rechts­schutz­versicherung: die VGH Immobilien- und Grundstücks-Rechtsschutz für vermietete gewerbliche und private Objekte in Deutschland. Dieser unterstützt Sie zum Beispiel bei Nachbar­schafts-, Miet- oder Steuer­streitig­keiten rund um Ihre ver­mietete Immobilie oder Wohnung. Sie haben Versicherungs­schutz für selbst­genutzte Wohn- und Gewerbe­immobilien in Ihrer Eigenschaft als Eigentümerschaft, Mietende, Pachtende oder Nutzungs­berechtigte

StrafrechtPlus Gewerbe

Schon durch einen Verdacht oder eine anonyme Anzeige kann es zu einem Ermittlungs­verfahren gegen Sie oder Ihre Mitarbeitenden kommen. Ergänzen Sie daher Ihren Rechts­schutz um den Baustein StrafrechtPlus Gewerbe. So sind Sie vor dem Kosten­risiko eines Straf­verfahrens bestens geschützt. Die VGH übernimmt die Kosten, welche aufgrund einer Honorar­vereinbarung mit Ihrer oder Ihrer Strafverteidigung anfallen.

Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227.

i